TRAUTSKIRCHEN (sz) – Das Bewahren von Brauchtum und Tradition liegt der Schützengesellschaft Trautskirchen seit Jahren am Herzen. Nun gründeten sie eine neue Unterabteilung und zwar eine Böllergruppe, die sich im November formierte. Zum Kommandanten wurde Willi Zeilinger gewählt. Doch bevor die Mitglieder auch „an die Böller durften“ mussten sie einen mehrtägigen Lehrgang mit Prüfung absolvieren, der vom ehemaligen Bezirksreferenten der Mittelfränkischen Böllerschützen Karl-Heinz Kaiser aus Großhabersdorf geleitet wurde.
Bei diesem Lehrgang hatte Kaiser die angehenden Böllerschützen darauf hingewiesen, dass sie nie die Achtung vor dem Medium Schwarzpulver verlieren sollen, denn dies sei eines der gefährlichsten Böllerpulver und gehe bei der geringsten Entzündung los. Schwierig werde es auch laut Kaiser, gute handgearbeitete Böller zu bekommen, denn es gebe immer weniger Wagner, die diesem Beruf nachgehen und Hand- und Schaftböller sowie Kanonen für diesen Schießsport herstellen. Doch bevor die Teilnehmer bei dem Lehrgang erst einmal eine Menge Fachkunde pauken konnten, mussten sie auch einigen Anforderungen entsprechen. So galt es körperlich und geistig gesund zu sein, zuverlässig im Sinne des Gesetzes, älter als 21 Jahre und darüber hinaus sollten sie das Bedürfnis haben, ihre Heimat, das Schützenwesen, das Brauchtum und die Tradition bewahren zu wollen. Außerdem müssen sie sich an einen Verein binden, sonst können sie den Böllerschießsport nicht ausüben.
Nach ausführlichen Erläuterungen und Vorträgen auch über die Gesetzesanforderungen und Auflagen des Gewerbeaufsichtsamtes, sowie praktischer Unterweisung an Stand- und Schaftböllern und einer kleinen Kanone mussten die Teilnehmer eine schriftliche Prüfung ablegen. Alle haben bestanden, worüber Karl-Heinz Kaiser sehr stolz war. Ausgestellt wurde ein Fachkundezeugnis, das dem Landratsamt vorgelegt werden muss, dass dann die Erlaubnis zum Böllerschießen ausstellt, mit dem die Schützen dann an Böllerschützentreffen teilnehmen oder auf Wunsch auch zu runden Geburtstagen, Hochzeiten, Beerdigungen, Jubiläen, an der Kirchweih, bei kirchlichen Festtagen oder Vereinsfesten mitwirken können. Um dann auch ein einheitliches Bild abzugeben, wollen sich die Mitglieder noch eine gemeinsame Tracht anschaffen. Wie Kaiser informierte, unterliegen Hand- und Schaftböller sowie Kanonen zwar dem Waffengesetz, sind aber keine Waffen, sondern „Geräte zur Schallerzeugung“ und entstanden aus Kriegsbräuchen und nicht aus Aberglauben zur Geistervertreibung.